UNSER ANTRIEB.
IHR RECHT.
JURCAR.
Unfall?
Schadensersatz
Das Gesetz regelt in den §§ 249 ff BGB den Schadensersatz. Trotzdem gibt es gerade bei der Unfallregulierung immer wieder Streit um einzelne Positionen, deren Höhe und Angemessenheit.
Abschleppkosten
Sollte Ihr Fahrzeug durch den Unfall nicht mehr fahrbereit sein, so sind auch die Abschleppkosten durch die gegnerische Versicherung zu ersetzen.
Totalschaden
Ein wirtschaftlicher Totalschaden ist bei einem Kraftfahrzeug gegeben, wenn die Reparaturkosten zzgl. der Wertminderung den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs (Wert vor dem Unfall) um mehr als 30 Prozent übersteigen.
Personenschäden
Sollten Sie oder einer der Fahrzeuginsassen bei einem Verkehrsunfall verletzt worden sein, so ist es dringend erforderlich umgehend einen Arzt oder die Notfallaufnahme aufzusuchen, damit später ein ärztlicher Bericht erstellt werden kann, der den kausalen Zusammenhang zwischen Verkehrsunfall und Verletzung bestätigt.
Wertminderung
Durch den Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug ist dieses auf dem Markt bzw. bei einem Verkauf als „Unfallwagen“ zu bezeichnen. Dadurch hat das Fahrzeug (möglicherweise) einen geringeren Marktwert. Diese negative Eigenschaft des Fahrzeuges soll durch die Erstattung des Minderwertes ausgeglichen werden.
Schmerzensgeld
Der Schmerzensgeldanspruch ergibt sich aus § 253 Abs. 1 und 2 BGB. Hiernach kann „wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, Entschädigung in Geld nur in den durch Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden“.
Die 130 % - Grenze
Wenn die Reparaturkosten den Fahrzeugwert übersteigen. Innerhalb der durch das Wirtschaftlichkeits- und Bereicherungsverbot gezogenen Grenze ist der Geschädigte grundsätzlich in der Wahl und in der Verwendung der Mittel zur Schadensbehebung frei (BGH, NJW 2003, Seite 2085).
Reparaturkosten
Reparaturkosten sind die Kosten, die zur Beseitigung der Unfallschäden an Ihrem Fahrzeug notwendig und erforderlich sind. Um diese Kosten ermitteln zu lassen haben Sie ab einer Schadenshöhe von ca. 800,00 € immer das Recht, einen Gutachter (Sachverständigen) einzuschalten, der den genauen Schaden ermittelt.
Bußgeld?
Straftat?
Alkohol
Die Verwirklichung einer Tat nach § 316 StGB ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann ernsthafte Konsequenzen mit sich bringen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere der Entzug der Fahrerlaubnis zu erwähnen, der im Regelfall zusammen mit einer Geld oder Freiheitsstrafe abgeurteilt wird.
Körperverletzung
Viele Menschen sind überrascht, wenn gegen sie nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden, den sie selbst verursacht haben, wegen des Vorwurfes der fahrlässigen Körperverletzung (§ 229 StGB) ermittelt wird.
Nötigung
Ein unbedachtes und emotionales Verhalten im Straßenverkehr kann unter Umständen schnell den Tatbestand der Nötigung erfüllen.
Straßenverkehrsgefährung
§ 315 c Strafgesetzbuch (StGB) beschreibt Taten, deren Begehung für jeden Fahrzeugführer empfindliche Konsequenzen, vor allen Dingen die Entziehung der Fahrerlaubnis mit sich bringen kann.