Unfall?

Reparaturkosten

Reparaturkosten sind die Kosten, die zur Beseitigung der Unfallschäden an Ihrem Fahrzeug notwendig und erforderlich sind.

 

Um diese Kosten ermitteln zu lassen haben Sie ab einer Schadenshöhe von ca. 800,00 € immer das Recht, einen Gutachter (Sachverständigen) einzuschalten, der den genauen Schaden ermittelt.

 

Liegen die Reparaturkosten darunter, ist ein Kostenvoranschlag ausreichend.

 

Bei der Auswahl eines Kfz-Sachverständigen beraten wir Sie gern.

Wir sind Ihre Verkehrsrechtsspezialisten.