Sollte Ihr Fahrzeug durch den Unfall nicht mehr fahrbereit sein, so sind auch die Abschleppkosten durch die gegnerische Versicherung zu ersetzen.

Bei den Abschleppkosten ist jedoch die Schadensminderungspflicht zu beachten. Dies bedeutet, dass die anfallenden Kosten angemessen sein müssen. Mithin kann nicht immer verlangt werden, dass Ihr verunfalltes Fahrzeug über mehrere 100 km bis zum Wohnort abgeschleppt wird.

Rufen Sie uns am Besten zu dieser Problemstellung gleich an.

Zum Seitenanfang