Reparaturkosten sind die Kosten, die zur Beseitigung der Unfallschäden an Ihrem Fahrzeug notwendig und erforderlich sind.
Um diese Kosten ermitteln zu lassen haben Sie ab einer Schadenshöhe von ca. 800,00 € immer das Recht, einen Gutachter (Sachverständigen) einzuschalten, der den genauen Schaden ermittelt.
Liegen die Reparaturkosten darunter, ist ein Kostenvoranschlag ausreichend.
Bei der Auswahl eines Kfz-Sachverständigen beraten wir Sie gern.