Reparaturkosten sind die Kosten, die zur Beseitigung der Unfallschäden an Ihrem Fahrzeug notwendig und erforderlich sind.

Um diese Kosten ermitteln zu lassen haben Sie ab einer Schadenshöhe von ca. 800,00 € immer das Recht, einen Gutachter (Sachverständigen) einzuschalten, der den genauen Schaden ermittelt.

Liegen die Reparaturkosten darunter, ist ein Kostenvoranschlag ausreichend.

Bei der Auswahl eines Kfz-Sachverständigen beraten wir Sie gern.

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