Die Kfz-Versicherungsbranche schreibt mit Ausnahme der Branchenriesen rote Zahlen.

Dies wird sich wahrscheinlich auch in Zukunft nicht ändern!

Es wird deshalb gestrichen und gekürzt, über Kooperationen und Partner der Versicherung soll Ihr Schaden so gering wie möglich gerechnet werden.

Verschenken Sie also kein bares Geld!

 

Warum genau?

Auf Seiten der Versicherer sitzen Sachbearbeiter, die sich in ihrem täglichen Geschäft bestens auskennen. Diese arbeiten natürlich nicht für Sie, sondern für ihren Arbeitgeber, den Versicherer. Ein Anwalt ist daher in der Regel für Sie finanziell vorteilhaft - oder wissen Sie welches Schmerzensgeld Ihnen zusteht, was ein Haushaltsführungsschaden ist, ob die Mithaftungsquote, die Ihnen der Versicherer anrechnen will richtig ist, bei welcher Schadenshöhe Sie einen Sachverständigen beauftragen können, oder ob Sie den Gutachter der Versicherung akzeptieren müssen und was die Gefährdungshaftung bzw. verschuldensunabhängiges Schmerzensgeld ist? Ein Anwalt hat hier den Überblick, berät Sie, und vertritt Ihre Interessen! In der Praxis ist zu beobachten, dass die Versicherung des Schädigers selten als "Gegner" angesehen wird, der natürlich seine Interessen wahren will. Hier finden Sie eine kleine Übersicht über das Regulierungsverhalten.

Die gegnerische Versicherung muss bei einem unverschuldeten Unfall die Kosten Ihres Rechtsanwaltes übernehmen. Bei einer Mithaftung in dem Verhältnis, in dem sie zum Ausgleich des Schadens verpflichtet ist. Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung  für Verkehrsrecht abgeschlossen haben, ist die Gebührenfrage für Sie uninteressant. Mehr zu dem Thema Kosten finden Sie hier.

Bereits bei der Schadensmeldung gilt es, die richtige Formulierung zu wählen, damit Ihnen nicht hinterher aus einem "unbedachten" Wort beispielsweise eine Mithaftung angerechnet wird.


Wann einen Anwalt kontaktieren?

Mit einem Rechtsanwalt sollten Sie nach einem Verkehrsunfall so schnell wie möglich Kontakt aufnehmen - auf jeden Fall bevor Sie die gegnerische Haftpflichtversicherung informieren. Dieses übernimmt Ihr Rechtsanwalt für Sie und Sie vermeiden dadurch unbedachte Angaben, die Ihnen bares Geld kosten können.

Selbst wenn die Sache für Sie noch so aussichtlos scheint sollten Sie umgehend einen Anwalt aufsuchen, um mit ihm die Sache zu erörtern. Oftmals kommt eine Haftung aus "Betriebsgefahr" und somit eine Haftungsquote in Betracht. Aus der sogenannten Gefährdungshaftung haben Sie unter Umständen sogar Ansprüche auf Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden und die vermehrten Bedürfnisse, selbst wenn dem Unfallverursacher kein Verschulden nachgewiesen werden kann. Daher ist bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden der sofortige Kontakt zu einem Anwalt unbedingt notwendig.

Für den Fall, dass Sie eine Verkehrsrechtschutzversicherung abgeschlossen haben übernimmt der Anwalt auch den Kontakt mit dieser.


Rechtsanwaltskosten

Bei den Rechtsanwaltskosten sind mehrere Konstellationen denkbar, abhängig davon, ob Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt wurden, ob Sie verkehrsrechtschutzversichert sind, ob Sie eine Mitschuld trifft, oder ob Sie eventuell eine Alleinschuld an dem Unfall haben.

  • Sie sind verkehrsrechtschutzversichert, dann brauchen Sie sich keine Gedanken über die Kosten Ihres Anwalts zu machen.
  • Sind Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten, so muss die gegnerische Versicherung die Kosten Ihres Rechtsanwaltes übernehmen.
  • Sie trifft ein Mitverschulden an dem Verkehrsunfall? Dann zahlt die gegnerische Versicherung die Kosten des Anwaltes über welchen Betrag der Schaden reguliert wurde. Um hier Kosten zu sparen ist es bei einem Mitverschulden ratsam, zuerst eine anwaltliche Beratung wahrzunehmen. Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und sind nicht besonders hoch. In dem Erstberatungsgespräch wird der Rechtsanwalt Ihnen darlegen, ob ein Mitverschulden in Betracht kommt. Sie beauftragen den Rechtsanwalt dann nur bezüglich der Haftungsquote des Gegners für Sie tätig zu werden. Diese Kosten zahlt wie oben erläutert die gegnerische Versicherung.
  • Selbst wenn Sie der Ansicht sind, Sie haben den Verkehrsunfall alleine verschuldet ist es ratsam ein Erstberatungsgespräch zu vereinbaren, da der Unfallgegner unter Umständen aus Betriebsgefahr haftet und somit Ihnen neben einem Teil des Schadens auch ein verschuldensunabhängiges Schmerzensgeld zustehen kann.

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